Rechtsprechung
   BSG, 07.09.1961 - 5 RKn 56/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,9811
BSG, 07.09.1961 - 5 RKn 56/58 (https://dejure.org/1961,9811)
BSG, Entscheidung vom 07.09.1961 - 5 RKn 56/58 (https://dejure.org/1961,9811)
BSG, Entscheidung vom 07. September 1961 - 5 RKn 56/58 (https://dejure.org/1961,9811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,9811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus BSG, 07.09.1961 - 5 RKn 56/58
    Es fragt'sich jedoch9 ob ein derartiger9 durch Krankheit erzwungener Berufsweehsel dazu führen muß" daß der Versicherte auch bei späterer langjähriger anderer Tätigkeit immer nur an jenem früheren Beruf zu messen ist° Mit seinem bereits erwähnten Urteil (BSG 2, 182) hat der erkennende Senat einen derartigen allgemeinen jedenfalls Grundsatz.
  • BSG, 07.09.1961 - 5 RKn 16/59
    Auszug aus BSG, 07.09.1961 - 5 RKn 56/58
    tern als beisitzenden Berufsrichtern ist nicht als Mangel gerügt werden" Sie hindert daher eine sachliche Entscheidung nicht9 da dieser'Mangel9 wie der erkennende Senat in der sache 5 RKn 16/59 entschieden hat" von Amts wegen nicht V.
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Der aufgezeigte Grundsatz trägt zB auch dann, wenn der Versicherte nach gesundheitsbedingter Aufgabe der qualifizierten Tätigkeit eine Arbeit gefunden hat, die solche Vorzüge hinsichtlich der Belastungen, der Entlohnung, der Arbeitsbedingungen sowie der sozialen Wertigkeit aufweist, dass eine Rückkehr in den alten Beruf bei objektiver Wertung unwahrscheinlich ist - unabhängig davon, ob dem gesundheitliche Gründe noch entgegenstehen (Senatsurteil vom 7. September 1961 - 5 RKn 56/58 - SozR Nr. 18 zu § 35 RKG aF und BSG Urteil vom 28. Mai 1963 - 12/3 RJ 44/61 - SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 29.09.1965 - 5 RKn 85/63

    Berufsunfähigkeitsprüfung - Berufsaufgabe - Krankheitsbedingter Leistungsabfall -

    mindestens gleicher sozialer Wertung ein effektiv höheres Einkommen gewährleistet als die eufgegebene Tätigkeit und daher anzunehmen ist, daß der Versicherte euch bei voller Leistungsfähigkeit nicht zu dieser zurückkehren würde (vgl° Urteil vom 7" deptember 1961 - 5 Rkn 56/58)9 liegt hier eindeutig nicht vorq Daher bleibt der frühere Beruf auch weiterhin unter dem schutz der Versicherung gegen Berufsunfähigkeit° Bei einen301chen Versicherung kann es nach ihrer sozialen Zweckbestimmung nicht entscheidender Bedeutung sein, ob die Berufsun- von.
  • BSG, 14.01.1965 - 5 RKn 54/62
    Die zulässige Revision ist nicht begründet, Denn das LSG hat dem Kläger die Berufsunfähigkeitsrente nach 5 46 des Reichsknappschaftsgesetzes zu Recht versagt° Die-Frage, ob der Kläger berufsunfähig ist, hängt im vorliegenden Falle vor allem davon ab, ob bei der Prüfung der Verweisungstätigkeiten vom Hauptberuf des Hauers oder von der Tätigkeit eines Kraftfahrers ausgegangen werden muß° Ein Hauer, der, wie der Kläger, die früher übliche Berufsentwicklung durchlaufen hat und die Hauertätigkeit längere Zeit ausgeübt hat, kann zwar ebensowenig wie der gelernte Hauer auf ungelernte Arbeiten über Tage, die mit keiner besonderen Verantwortung verbunden sind, verwiesen werden (BSG 46, 425)° Nach den Feststellungen des LSG hat der Kläger aber die Hauertätigkeit im Jahre 4940 freiwillig aufgegeben, ohne dazu durch seinen Gosundheitszustand gezwungen gewesen zu sein° Diese Feststellungen sind für das Bundessozialgericht (BSG) nach 5 463 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) bindend, da der Kläger sie nicht wirksam angegriffen hat° Er hat zwar seine in den Vorinstanzen aufgestellte Behauptung, er sei zu diesem Berufswechsel durch die öffentliche Hand verpflichtet werden, wiederholt° In der Wiederholung dieser Behauptung liegt aber keine dem 5 464 Abs° 2 Satz 2 SGG gemäße Vorfahrensrüge° Denn er hat keine Tatsachen und Beweismittel dafür angegeben, daß das Berufungsgericht diese Feststellungen etwa unter Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht (% 403 SGG) oder unter Überschreiten der Grenzen seines Rechts auf freie Beweiswürdigung (% 428 SGG) getroffen hätte° Es ist daher davon" auszugehen, daß der Kläger im Jahre 4940 freiwillig vom Bergbau abgekehrt ist° Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist aber die freiwillige Aufgabe einer Tätigkeit grundsätzlich als Lösung von der bisher ausgeübten Tätigkeit anzusehen (BSG 2, 486; 45, 244) mit der Folge, daß diese bisher ausgeübte Tätigkeit nicht als Hauptberuf berücksichtigt werden kann (BSG Urteil vom 7, September 4964 - 5 RKn 56/58 -)" 5.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht